Es dürfen keine Gegenstände eingelagert werden, die leicht entzündlich oder in hohem Maße brandfördernd sind. Ebenso ist die Einlagerung von Gütern untersagt, die eine Geruchsbelästigung oder gesundheitsbedenkliche Emissionen verursachen können. (Nicht vollständige) Liste der untersagten Güter: Feuchte oder nasse Waren oder Gegenstände, jegliche Gegenstände, die Rauch, Geruch oder Duft absondern, Lebensmittel und andere vergängliche Waren (anfällig für Verderblichkeit), falls nicht so sicher verpackt, dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer oder allgemein Lebewesen jedweder Art anziehen oder anderweitig eine Belästigung darstellen, brennbare oder entflammbare Materialien oder Flüssigkeiten einschließlich Diesel, Benzin, Altöl, Farben, Lacke und Lösungsmittel, Feuerwaffen, Sprengstoffe, Waffen oder Munition, ...