FAQ - Lagerräume
Self-Storage

Allgemein

Allgemeine Fragen

 

Niemand! Es sei denn es ist aus rechtlichen Schritten erforderlich, dann werden die vorhandenen Schlösser durch sogenannte Overlocks ersetzt. Diese Situation ist jedoch äußerst selten und kommt nur zustande falls z.B. ein Kunde mehrere Quartalszahlungen nicht beglichen hat.

 

Die Lagerboxen bzw. Abteile bei Fix Storage sind einzeln abschließbar und werden durch ein  Ihrer eigenen Vorhängeschlösser gesichert. Sie können jedoch auch gerne ein Schloss in unserem öffentlichen Verkauf erwerben. Folgende Vorhängeschlösser sind geeignet: Zahlenschloss Vorhängeschloss Zylinderkopfschloss

 

Selfstorage (korrekte englische Schreibweise: self storage) bedeutet so viel wie „selbst lagern“. Andere Begriffe sind Mietlager, Miet-Box, Selbstlager(-Zentrum). Self-Storage ist das Selbsteinlagern von Gegenständen durch Privatleute oder Firmen, in abgeschlossenen, sicheren, sichtgeschützten und bequem zugänglichen individuellen Mieteinheiten unterschiedlicher Größe bei sehr flexiblen Mietzeiten. Bei Fixstorage …

 

Natürlich! Während der Öffnungszeiten, zeigen unsere freundlichen Mitarbeiter gerne die jeweiligen Lagerabteile. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit um eine Entscheidung zu treffen.

Einlagerung

Alles rund um die Einlagerung

 

Ja, wir nehmen gerne Pakete für unsere Kunden an, jedoch nicht in großen Mengen und erst nach Absprache.

 

Ja, die Lagerabteile werden durch ein modernes Luftheizsystem auf eine konstante Temperatur geregelt. Dadurch werden Schäden durch Kondensat verhindert und eine trockene Lagerung gewährleistet.

 

Sie können Ihr Hab und Gut mit einem Gewicht von 500 kg /m²  problemlos einlagern.

Es dürfen keine Gegenstände eingelagert werden, die leicht entzündlich oder in hohem Maße brandfördernd sind. Ebenso ist die Einlagerung von Gütern untersagt, die eine Geruchsbelästigung oder gesundheitsbedenkliche Emissionen verursachen können. (Nicht vollständige) Liste der untersagten Güter:

  • Feuchte oder nasse Waren oder Gegenstände,
  • jegliche Gegenstände, die Rauch, Geruch oder Duft absondern,
  • Lebensmittel und andere vergängliche Waren (anfällig für Verderblichkeit), falls nicht so sicher verpackt, dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer oder allgemein Lebewesen jedweder Art anziehen oder anderweitig eine Belästigung darstellen,
  • brennbare oder entflammbare Materialien oder Flüssigkeiten einschließlich Diesel, Benzin, Altöl,
  • Farben, Lacke und Lösungsmittel,
  • Feuerwaffen, Sprengstoffe, Waffen oder Munition,
  • Feuerwerkskörper,
  • Altreifen (nur nach vorheriger gesonderter Absprache),
  • Tiere (lebend oder tot),
  • Müll und sonstiges Abfallmaterial,
  • jegliche illegale Substanzen wie Drogen, illegale Gegenstände oder illegal erworbene Waren wie geschmuggelte oder gestohlene Waren usw.,
  • Chemikalien, radioaktives Material, biologische Wirkstoffe,
  • Asbest und/oder verarbeiteter Asbest,
  • Gasflaschen oder jede anderen Druckgase und/oder Batterien,
  • Massen- oder Schüttgüter,
  • Stoffe, die dem Container oder dem Standort Schäden zufügen oder zu Beeinträchtigungen des Containers, des Standortes oder der Nachbarschaft führen könnten,
  • jegliche toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder Art von gesetzlichen oder lokalen Verordnungen als solche klassifiziert sind.

Sicherheit

Wie stets um die Sicherheit?

Ja, in jedem Mietverhältnis müssen die eingelagerten Gegenstände versichert werden.  Die Mindestdeckung beträgt hierbei 5000 € für 5 € monatlich. Optional kann die Versicherungssumme in 1000-EUR-Schritten erhöht werden für jeweils 1,00 €. Es könnte aber sein, dass Ihre Hausratsversicherung die Lagerung außerhalb Ihrer Wohnung schon beinhaltet. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung.

 

Ja, durch ein allumfassendes Kameraüberwachungssystem, wird eine sichere Lagerung gewährleistet.
Während der Öffnungszeiten ist das Gebäude frei zugänglich. Außerhalb der Öffnungszeiten wird durch ein PIN-Code Türsystem der Zugang zu Ihrer Lagereinheit gewährleistet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine genaue Auflistung der eingelagerten Gegenstände vorzunehmen. Empfehlenswert ist auch das abfotografieren der eingelagerten Gegenstände.

Vertrag

Was muss ich bei Vertragsabschluss beachten?

Dem Mieter wird die Kaution spätestens 30 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses und des Mietobjektes auf ein vom Mieter zu benennendes inländisches Bankkonto ohne Zinsen erstattet, falls keine Schäden am Lagerobjekt vorliegen.
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Monat.  Sie haben bei uns eine 4-wöchige Kündigungsfrist und eine tagesgenaue Abrechnung, dadurch zahlen Sie nie mehr als notwendig. Die Kaution beträgt die Höhe einer Monatsmiete.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. ein Dokument zur Identifikation Ihrer Person. Des Weiteren wird beim Erstbezug eine Monatsmiete, sowie die Kaution in höhe einer Monatsmiete fällig.

Online

  1. Sie können jederzeit einen Mietvertrag auf der Webseite anfordern.
  2. Sie erhalten den Mietvertrag kurzfristig per Email.
  3. Sie unterschreiben und schicken die Dokumente zurück.
  4. Sie erhalten Ihren persönlichen Code für das Eingangstor in die Halle.

Falls Sie die unterschriebenen Dokumente per Email zurück schicken, kann die Nutzung auch schon am gleichen Tag erfolgen.

Vor Ort im Büro

  1. Während der Büroöffnungszeiten können Sie sich gerne hinsichtlich der passenden Lagerbox beraten lassen.
  2. An Ort und Stelle wird für ein Mietvertrag erstellt.
  3. Nach Zahlung bekommen Sie Ihren persönlichen Zutrittscode für die Lagerhalle.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten bieten wir an: EC-Karte Kreditkarte paypal Überweisung Bargeld auf Rechnung